Der gesamte Lehrgang wird von einem externen Bildungsträger durchgeführt und nimmt vier Tage der gesamten Maßnahme in Anspruch.

Die Waffensachkunde nach §7 WaffG bildet einen Eckpfeiler für den Umgang mit Schusswaffen.

Der theoretische Teil ist fest in unseren Rahmenlehrplan eingebunden. Die Waffensachkundeprüfung besteht aus einem theoretischen Teil (Prüfung mit ca. 45 Multiple Choice Fragen) und einem praktischen Teil (Schießübung mit Kleinkaliber).

Nach erfolgreichen Bestehen der Waffensachkundeprüfung §7 WaffG ist man befähigt, im Dienst, eine Schusswaffe zu tragen.